Einreisebestimmungen Hund und Katze
Innerhalb Deutschlands mit dem Hund verreisen – kein Problem! Doch wie sieht es aus, wenn deine Reiselust dich nach Skandinavien oder Italien lockt? Hier findest du die wichtigsten Einreisebestimmungen für Hunde in den beliebten Urlaubsländern!
Einreisebestimmungen für Hunde in deinem Urlaubsland
Bei Reisen ins Ausland solltest du grundsätzlich immer die Einreisebestimmungen beachten. Das gilt übrigens nicht nur für deinen Vierbeiner. Oft ist auch die Einfuhr bestimmter Produkte wie Tabakwaren oder alkoholhaltiger Getränke besonders geregelt. Genaue Informationen für jedes Reiseland stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Damit dein Urlaub ohne Ärger bei einer Zoll-Kontrolle von statten geht, haben wir uns die Einreisebestimmungen für Hunde in den beliebtesten Urlaubsländern unserer Kunden einmal genauer angesehen.
Europäische Union regelt Einreisebestimmungen für Haustiere
Innerhalb der Europäischen Union müssen Heimtiere eindeutig gekennzeichnet sein. Das regelt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Für diese Identifikation müssen Hunde und Katzen für Reisen mit einem genormten Mikrochip gekennzeichnet sein. Erst nach Einsetzen dieses Chips darf der Tierarzt gegen Tollwut impfen – eine weitere Voraussetzung für Tiere, die innerhalb der EU Ländergrenzen überschreiten.
Diese Impfung wird – neben anderen wichtigen Daten zu deinem Hund – im Heimtierausweis vermerkt. Auch diesen musst du im Ausland dabei haben und auf Verlangen vorzeigen können. Zu den weiterführenden Informationen in diesem Ausweis gehören zum Beispiel eine eindeutige Beschreibung des Tieres, sodass es sich zweifelsfrei identifizieren lässt. Auch Angaben zu deinem Tierarzt sind dort vermerkt.
Einreisebestimmungen für Tiere in einzelne Länder
Alle ausführlichen Informationen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 kannst du im entsprechenden Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Doch einige Länder haben nationale Sonderregeln, die noch über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus gehen.
Dänemark
In Dänemark werden zum Beispiel 13 Hunderassen als gefährlich eingestuft und stehen deshalb unter einem Verbot zur Haltung, Zucht und Einfuhr. Sind diese Hunde jedoch nur auf der Durchreise, gilt das Verbot wiederum nicht.
Weiterhin herrscht eine allgemeine ganzjährige Leinenpflicht im Wald und zusätzlich von April bis September an den Stränden Dänemarks. Weiterführende Informationen kannst du auf der Seite der Dänischen Botschaft in Deutschland nachlesen.
Schweden
Im Nachbarland Schweden gilt wiederum die Bestimmung, dass Welpen unter drei Monaten nicht einreisen dürfen. Außerdem musst du die Einfuhr deines Hundes bei der nächsten Zollstation anmelden. Das kannst du auch online erledigen. Wie das genau geht, erklärt dir das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft auf seiner Web-Präsenz. Dort findest du auch noch viele nützliche Infos für deinen Schweden-Urlaub mit Hund.
Italien
Da auch Italien zu den beliebten Reisezielen gehört, hier noch ein paar Details in aller Kürze: Das Mitführen von Maulkorb und Leine ist überall in diesem Land Pflicht, genauso wie eine Haftpflichtversicherung für den Hund. Die Einfuhr von Haustieren in einem Alter unter drei Monaten ist hier ebenso wie in Schweden verboten.
Darüber hinaus kann es lokale Bestimmungen geben. Es ist daher empfehlenswert, vor der Einreise nicht nur die Seiten des Auswärtigen Amtes genau zu studieren, sondern auch noch die der lokalen Behörden vor Ort.
Grundsätzlich gelten die meisten europäischen Länder als hundefreundlich. Wir empfehlen dir trotzdem, dich vor der Reise genau über die Bestimmungen zu informieren. Packe auch alle nötigen Dokumente in Kopie ein. Solltest du in besonders abgelegene Gegenden reisen, empfiehlt sich diese in die Landessprache, zumindest aber ins Englische übersetzen zu lassen.